AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen


Purple Ink GmbH


Stand 13.06.2021


Zu eurer Information

Die Artists, insb. Guest-Artists, in diesem Studio sind selbständig und auf eigene Rechnung und Verantwortung tätig. Sie haben sich in den Räumen des Studios einen Arbeitsplatz angemietet. Im Rahmen des Platzmietvertrages haben sie ihre Einwilligung erteilt, dass die AGB des Studios auch für ihre Arbeiten während des Guest-Spots im Studio gelten. Sollte es hierzu abweichende Vereinbarungen mit einem Artist geben, weist dieser den Kunden vor einem Geschäftsabschluss ausdrücklich darauf hin.


§ 1 Geltungsbereich

Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio Purple Ink GmbH (nachfolgend „Studio“ genannt) bzw. dem Tätowierer/Piercer des Studios (nachfolgend „Artist“ genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

§ 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen

(1) Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo / Piercing) einen oder mehrere Termine mit dem Artist vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artist, u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. Die Terminkaution wird von Termin zu Termin fortgeschrieben und bei Fertigstellung der Arbeit, also beim letzten Termin, wieder ausgezahlt.

2) Eine Auszahlung der Terminkaution vorF ertigstellung der Arbeit ist nur möglich, wenn

a) der Kunde gegenüber dem Studio oder Artist alle seine noch offenen Termine mindestens 3 Werktage vor dem nächsten fälligen Termin abgesagt hat,

b) eine spätere Absage des nächsten fälligen Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder

c) der Artist den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

(3) Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin persönlich,telefonisch oder per Mail möglich. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins, jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.

(4) Die Terminkaution verfällt, wird also vom Artist als Schadensersatz einbehalten, wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per Email (siehe Email-Adresse des Artists auf der Terminvereinbarung) abzusagen. In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits vereinbarte Folgetermine.

Letzteres gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstechtermin.

§ 3 Preise

(1) Das Studio bietet jenach Arbeit (Tattoo / Piercing) entweder Festpreise oder Preise nach Aufwand (je Stunden / Sitzung) an.

(2) Preisvereinbarungen sind zwischen Kunde und Tätowierer bindend.

Bei Preisen nach Aufwand wird entweder je Sitzung gezahlt oder die tatsächliche Tätowierzeit anhand des vereinbarten Stunden- / Sitzungspreises berechnet.

(3) Soweit dies nicht anders vereinbart wurde, wird die Erstellung der Vorlage nicht berechnet. Bei Preisen nach Aufwand fließen jedoch die Zeiten für das Erstellen und Aufbringen des Abdruckes (Stencil) auf die Haut, sowie Änderungswünsche des Kunden an dem Entwurf beim Termin selbst, mit in die kostenpflichtige Arbeitszeit ein.

(4) Wünscht der Kunde eine Änderung an der vereinbarten Arbeit, die über kleinere Modifikationen hinausgeht, kann der Artist einen neuen Preis dafür bestimmen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur möglich, wenn dies mind. 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt (siehe § 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen).

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der die Arbeit für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:

a. Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 24 Stunden vor dem Termin.

b. Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.

c. Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem Artist abgesprochen war.

d. Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionserkrankungen).

e. Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben, Piercingschmuck oder sonstigen Tätowier- bzw. Piercingmitteln.

f. Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand.

g. Bei Tätowierungen: Die Kundin ist nicht schwanger bzw. stillt zum Zeitpunkt des Termins ihr Kind.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor einem Termin über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).

(3) Zu Beginn einer Tätowierung wird i.d.R. durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genauestens in Augenschein und prüft evtl. Fehler (insb. bei Schriften und Zahlen). Evtl. Änderungswünsche bzw. Fehler teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Tätowierung mit.

Zu Beginn eines Piercings zeichnet der Artist die genaue Positionierung beim Kunden an. Der Kunde nimmt diese in Augenschein und teilt dem Artist evtl. Änderungswünsche vor dem Eingriff mit.

Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.

(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor und während des Eingriffes. Nur dann kann der Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.

(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung ab.

(6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Arbeit.

(8) Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.

(9) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde den Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.

§ 5 Rechte und Pflichten des Studios / Artists

(1) Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff sowie die damit verbundenen Risiken schriftlich aufgeklärt.

(2) Das Studio sowie der Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insb. unter folgenden Umständen:

a. Es handelt sich bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die 1 zu 1 kopiert werden soll.

b. Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch ihre Größe eine dauerhaft gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen).

c. Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studios oder Artists.

(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes verbleiben immer beim Artist.

(4) Wir weisen darauf hin, dass das Studio bzw. der Artist gemäß §642 BGB das Recht hat, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe § 2 Abs. 4), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (die vereinbarte Vergütung für den Termin, siehe § 3). In so einem Fall haben das Studio bzw. der Artist zudem das Recht, nach § 643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.

(5) Willigt der Kunden in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch den Artist oder das Studio ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung (z.B. durch Verlinkung auf Social-Media-Plattformen), so teilt er dies dem Artist bzw. Studio bei Erstellung des Fotos mit.

Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht des Kunden nicht mit abgebildet ist bzw. unkenntlich gemacht wird.

§ 6 Nachstechen

(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 8 Wochen nach Fertigstellung einer Tätowierung (Ende letzter Termin) ein unentgeltliches Nachstechen zu verlangen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist.

(2) Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, sind evtl. Nachstechtermine kostenpflichtig.

§ 7 Gutscheine

(1) Jeder Kunde kann zu jedem Betrag Geschenkgutscheine kaufen, entweder vor Ort im Studio oder über den Online-Shop.

(2) Gutscheine sind übertragbar.

(3) Gutscheine sind gemäß des geltenden Rechts 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres gültig.

(4) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Dies gilt nicht, wenn die Durchführung der Arbeit aus den unter § 5 Abs. (2) genannten Gründen abgelehnt wird.

§ 8 Haftungsausschluss

(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen.

(2) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und / oder dunkle Kleidung und Schuhe anzuziehen, um Schäden zu vermeiden.

Weder Studio noch Artist haften für Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Artist herbeigeführt.

§ 9 Sonstiges

(1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

(2) Der Gerichtsstand ist Wiesbaden.

(3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw. Artist und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.